Registrieren Sie Ihr Produkt und verlängern Sie die Garantiezeit von 12 auf 24 Monate!

CEBORA gewährt eine Garantie auf seine Stromquellen (einschließlich Kühlaggregate, Autotransformatoren, separate Drahtvorschubgeräte) und auf seine Plasmaschneidbrenner und Push-Pull-MIG-Brenner.

Die Schweiß- und Schneidstromquellen von CEBORA werden während des gesamten Herstellungsprozesses nach ISO9001-Normen gewissenhaft geprüft und jede einzelne zusammengebaute Stromquelle wird vor dem Verpacken strengen Tests unterzogen (elektrische Sicherheit, Funktionstest, Erdung).

Cebora gewährt eine Garantiezeit von 12 Monaten ausschließlich auf neue Stromquellen und auf Systemkomponenten/Zubehör, die mit einer Cebora-Seriennummer gekennzeichnet sind, mit Ausnahme von Plasmaschneidbrennern, Push-Pull-Schweißbrennern, WIG-Brennern, Zwischenverbindungen und anderem Zubehör. Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Verkaufsrechnung an den Benutzer. Die Originalrechnung ist der Nachweis des Kaufdatums. Wenn das Produkt innerhalb von 15 Tagen nach dem Kaufdatum auf der Website von Cebora registriert wird, verlängert sich die Garantiezeit auf 24 Monate.

Die Garantiezeit für Plasmaschneidbrenner und Push-Pull-Schweißbrenner beträgt dagegen 3 Monate ab Kaufdatum und kann nicht durch Registrierung verlängert werden.

Andere Brenner (WIG-Brenner, Standard-MIG-Brenner), Zwischenverbindungen und anderes Zubehör sind von der Garantie ausgeschlossen.

Für Leistungen unter Garantiebedingungen sollten Sie sich an den Händler wenden, bei dem Sie die Stromquelle gekauft haben. Für Reparaturen auf Garantie in den ersten 12 Monaten muss dem defekten Gerät die Originalrechnung des Cebora-Händlers, bei dem Sie das Produkt gekauft haben, beigelegt werden. Für Reparaturen auf Garantie in den zweiten 12 Monaten muss dem defekten Gerät die Originalrechnung des Händlers sowie die Registrierungsbescheinigung beigelegt werden, die Sie nach der Registrierung Ihres Produkts per E-Mail erhalten.

Die Reparaturen auf Garantie können von Cebora oder einer von Cebora autorisierten Servicestelle gemäß den Anweisungen der Serviceabteilung von Cebora durchgeführt werden.

Die Garantie wird für Material- oder Herstellungsfehler anerkannt. Fehler, die auf unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind, fallen nicht unter die Garantie.

Bei Fehlern oder Brüchen, die während der Garantiezeit gemeldet und von Cebora im Rahmen der Garantie anerkannt werden, kann Cebora nach eigenem Ermessen die defekten Teile reparieren oder ersetzen. Falls nicht anders von Cebora angewiesen, müssen defekte Teile, die im Rahmen der Gewährleistung ersetzt werden, auf Kosten des Kunden an Cebora zurückgeschickt werden und gehen in das Eigentum von Cebora über.

Eventuelle Transportkosten im Zusammenhang mit einem Gewährleistungsanspruch gehen zu Lasten und auf Risiko des Kunden.

Die Garantie wird nicht anerkannt, wenn:

  • der Bruch auf den Gebrauch oder andere natürliche Verschleißursachen zurückzuführen ist;
  • der Bruch auf die Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung zurückzuführen ist;
  • der Bruch durch anormale Umgebungs- oder Betriebsbedingungen, Defekte der Stromversorgung, Überlastungen oder mangelnde Serviceeingriffe und Wartung verursacht wird;
  • nicht originales Zubehör, Ersatzteile oder Verschleißteile verwendet wurden;
  • die Maschinen durch nicht von Cebora autorisierte Personen oder Firmen manipuliert wurden.

Bei Gewährleistungsansprüchen muss die Originalrechnung mit Angabe des Kaufdatums, der Seriennummer und der Beschreibung des Produkts sowie die Registrierungsbescheinigung beigefügt werden, falls die Verlängerung der Garantiezeit regelmäßig durchgeführt wurde. Das zur Reparatur auf Garantie eingesandte Produkt muss vollständig montiert sein und darf nicht manipuliert worden sein.

Alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Garantiebedingungen ergeben, werden nach italienischem Recht beurteilt und entschieden.

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